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Einstiegsgeld für Jungunternehmer – Fördermöglichkeiten für eine Gründung aus Arbeitslosigkeit

veröffentlicht von x-group GmbH am 16. März 2017 No comments

Das Förderinstrument Einstiegsgeld wurde eingerichtet, um finanzielle Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit zu schaffen.

Es wird ergänzend zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Für Gründungswillige, die Arbeitslosengeld I beziehen, gibt es den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt. Für die Beratung der Mittel vom Arbeitsamt steht Ihnen das Institut X-GROUP gern zur Verfügung. Heute möchten wir Ihnen einen Überblick über die Fördermöglichkeit geben (Die gesetzliche Grundlage ist der § 16 b SGB II):

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