Das Förderinstrument Einstiegsgeld wurde eingerichtet, um finanzielle Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit zu schaffen.
Es wird ergänzend zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Für Gründungswillige, die Arbeitslosengeld I beziehen, gibt es den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt. Für die Beratung der Mittel vom Arbeitsamt steht Ihnen das Institut X-GROUP gern zur Verfügung. Heute möchten wir Ihnen einen Überblick über die Fördermöglichkeit geben (Die gesetzliche Grundlage ist der § 16 b SGB II):
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