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Gründungszuschuss: Erfahrungsbericht einer Gründerin
veröffentlicht von x-group GmbH am 4. Februar 2017 No commentsDeck III macht frei
veröffentlicht von x-group GmbH am 3. Februar 2017 No commentsDas neue Gründercoaching | Verlosung | Unternehmer-Magazin des X-GROUP Instituts im Februar 2017
veröffentlicht von x-group GmbH am 1. Februar 2017 No commentsSpeedcoaching leicht gemacht
veröffentlicht von x-group GmbH am 27. Januar 2017 No commentsGlücksmanagement am Arbeitsplatz
veröffentlicht von x-group GmbH am 24. Januar 2017 No commentsUnternehmensgründung aus Arbeitslosigkeit mit Gründungzuschuss immer vielversprechender
veröffentlicht von x-group GmbH am 12. Januar 2017 No commentsSelten war der Moment so passend, um sich selbständig zu machen: Das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer vom Dezember 2016 prognostiziert gute Aussichten für die deutsche Wirtschaft. Die gute Stimmung des Geschäftsklimas verbesserte sich im Dezember 2016 auf 20,0 Saldenpunkte – dies entspricht der besten Bewertung seit fünf Jahren. Gründe werden in der stabilen Binnennachfrage und der erwarteten Erholung des Exports gesehen. Für das Jahr 2017 wird ein Wirtschaftswachstum von 1,3 % erwartet.
Es bleibt deshalb vielversprechend, ein Unternehmen zu gründen. Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I) können dafür den sogenannten Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist u.a. die nachgewiesene hauptberufliche selbstständige Tätigkeit. Diese muss tragfähig sein, d.h. den Bezug von Arbeitslosengeld mutmaßlich dauerhaft beenden.
read moreGründungszuschuss beantragen: Alle Informationen zum Förderprogramm
veröffentlicht von x-group GmbH am 3. Januar 2017 1 KommentarGründungszuschuss als Chance, endlich den Sprung in die Selbständigkeit zu schaffen: Sie sind zurzeit arbeitslos, beziehen vom Arbeitsamt noch mindestens 5 Monate lang Arbeitslosengeld (ALG I) und möchten sich selbständig machen bzw. ein Unternehmen gründen?
Ihr Vorhaben, den Bezug von Arbeitslosengeld dauerhaft zu beenden, indem Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, kann Ihnen eventuell einen Zuschuss vom Staat einbringen: Den sogenannten Gründungszuschuss nach § 93 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Sollten Sie sich für ein Antragsmuster interessieren, nehmen Sie noch heute Kontakt zum X-GROUP Institut in Berlin auf:
Telefon: 030 683 28 26 00
info@x-group.de
Der Gründungszuschuss im Video erklärt
Gründungszuschuss beantragen: Was bedeutet “Zuschuss”?
Zuschuss heißt, dass Sie das Geld geschenkt bekommen. Sie brauchen das Geld – den Gründungszuschuss – also nicht zurückzahlen.
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