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Wie geht überzeugende Kommunikation? (Video)

veröffentlicht von x-group GmbH am 29. Oktober 2017 No comments

Wann war das letzte Mal, dass du einem Redner oder Präsentator zugehört und gedacht hast: "Irgendwas stimmt hier nicht..."? Dieser Redner war anscheinend nicht überzeugend.

Doch welche Faktoren bestimmen, ob die Kommunikation ihr Ziel erreicht? Heute stellt dir Daniel Schäfer den Erfolgsfaktor Nummer 1 für die überzeugende Kommunikation vor.

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Förderprogramm ERP Kapital – Alle Infos (Video)

veröffentlicht von x-group GmbH am 27. Oktober 2017 No comments

Deine Unternehmung hat einen Kapitalbedarf von einer Million Euro, aber du kannst nicht das nötige Eigenkapital für eine Finanzierung aufbringen?

Dafür wurde das Förderprogramm ERP Kapital geschaffen, das dieses Eigenkapital bis zu einer gewissen Höhe für dich bereitstellt - zu attraktiven Konditionen. Erfahre in diesem Video alles zum Programm, zur Finanzierungshöhe, den Voraussetzungen und der Antragsstellung.

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Neue Regelungen zum Investitionsabzugsbetrag

veröffentlicht von x-group GmbH am 26. September 2017 No comments

Der Investitionsabzugsbetrag (der bis zum Jahr 2006 "Ansparabschreibung" hieß) kann von Freiberuflern und Gewerbetreibenden unter folgenden Voraussetzungen geltend gemacht werden:

  • Der Betriebsgewinn darf im Jahr der Bildung der Rücklage 100.000 € nicht überschreiten; bei Gewerbebetrieben darf das Betriebsvermögen 235.000 € nicht überschreiten.
  • Dem Finanzamt muss angegeben werden, was genau zu welchem voraussichtlichen Preis wann von der Rücklage gekauft werden soll. Dieses Objekt muss spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Bildung der Rücklage gekauft und mindestens bis zum Ende des folgenden Jahres zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.
  • Die Rücklage darf höchstens 40 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises und höchstens 200.000 € betragen. Wer in mehreren Jahren hintereinander solche Rücklagen bildet, darf diesen Betrag in der Summe des aktuellen und der drei vorausgegangenen Jahre nicht überschreiten (nach Abzug aufgelöster und rückgängig gemachter Abzugsbeträge).
  • Steigt der erwartete Kaufpreis nach Bildung des Abzugsbetrags deutlich, so kann der Investitionsabzugsbetrag entsprechend aufgestockt werden (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12.11.2014, Aktenzeichen X R 4/13).
  • Im Jahr der Anschaffung muss der Investitionsabzugsbetrag dann gewinnerhöhend als Betriebseinnahme verbucht werden. Das ist in der Regel aber undramatisch, da für die Neuanschaffung zugleich die normale Abschreibung und auf Wunsch zusätzlich auch noch eine Sonderabschreibung geltend gemacht werden können.
  • Für die Abschreibung ist dann nicht der volle, sondern der um den Investitionsabzugsbetrag verminderte Anschaffungspreis maßgeblich. Beträgt der Anschaffungspreis nicht mehr als 813,16 € (brutto), so rutscht das Objekt dank dieser Regel unter die GWG-Grenze von 410 € (netto) und kann sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden.
  • Bildung und Auflösung der Rücklage müssen für das Finanzamt nachvollziehbar sein. Sie muss daher in die Anlage EÜR (Felder 50 – 54) eingetragen werden. Ergänzend sollte man dem Finanzamt mitteilen, wie hoch der vorausichtliche Kaufpreis und wann die Anschaffung geplant ist. Bei buchführungspflichtigen Betrieben muss die Bildung der Rücklage der Buchführung zu entnehmen sein.
  • Erlaubt ist die Rücklage ausdrücklich nur für "bewegliche Wirtschaftsgüter". Dazu zählen alle Maschinen, Geräte und Arbeitsmaterialien – nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 2011 aber keine Software! Wer also ein teures Programm braucht, darf es nur mit der normalen AfA absetzen, kann aber keinen Investitionsabzugsbetrag geltend machen.
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